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Vorabentscheidungsersuchen des Apelativen sad – Plovdiv (Bulgarien), eingereicht am 21. Mai 2019 – Strafverfahren gegen OM

(Rechtssache C-393/19)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Apelativen sad – Plovdiv

Partei des Ausgangsverfahrens

OM

Vorlagefragen

Ist Art. 17 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass wegen einer Beeinträchtigung des ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Allgemeininteresse und dem Erfordernis des Schutzes des Eigentumsrechts eine nationale Regelung wie die nach Art. 242 Abs. 8 des Nakazatelen kodeks (Strafgesetzbuch) (NK) der Republik Bulgarien unzulässig ist, wonach ein zur Begehung schweren Schmuggels genutztes Transportmittel, das einer dritten Person gehört, die weder wusste noch hätte wissen müssen oder können, dass ihr Angestellter die Straftat begeht, zu Gunsten des Staates einzuziehen ist?

Ist Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die nach Art. 242 Abs. 8 NK unzulässig ist, wonach ein Transportmittel, das im Eigentum einer Person steht, bei der es sich nicht um die Person handelt, die die Tat begangen hat, eingezogen werden kann, ohne dass ein direkter Zugang des Eigentümers zu den Gerichten zur Darlegung seines Standpunkts gewährleistet ist?

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