Language of document :

Klage, eingereicht am 14. Mai 2007 - Barbin / Parlament

(Rechtssache F-44/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Florence Barbin (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis, A. Coolen und E. Marchal)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Rechtswidrigkeit von Punkt I.2 Buchst. c der "Mesures d'application relatives à l'attribution des points de mérites et à la promotion" (Durchführungsvorschriften für die Vergabe von Verdienstpunkten und die Beförderung) des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2006 festzustellen;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. Oktober 2006 aufzuheben, mit der an die Klägerin für das Beförderungsjahr 2005 ein Verdienstpunkt vergeben wurde;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, eine Beamtin des Europäischen Parlaments in der Besoldungsgruppe AD 11, macht Klagegründe geltend, die den im Rahmen der Rechtssache F-148/061 vorgebrachten Klagegründen sehr ähnlich sind.

____________

1 - ABl. C 42 vom 24.2.2007, S. 48.