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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 8. Oktober 2008 - Barbin / Parlament

(Rechtssache F-44/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Verfahren der Vergabe von Verdienstpunkten im Europäischen Parlament - Rechtswidrigkeit der Anweisungen für dieses Verfahren - Abwägung der Verdienste)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Florence Barbin (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Lukošiūtė und R. Ignătescu, dann C. Burgos, A. Lukošiūtė und R. Ignătescu)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung vom 16. Oktober 2006, an die Klägerin im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 einen Verdienstpunkt zu vergeben, und Feststellung der Rechtswidrigkeit von Punkt I.2 Buchst. c der "Mesures d'application relatives à l'attribution des points de mérites et à la promotion" (Durchführungsvorschriften für die Vergabe von Verdienstpunkten und die Beförderung) des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2006

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 155 vom 7.7.2007, S. 45.