Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. April 2011 - Chaouch/Kommission
(Rechtssache F-30/09)
(Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Einrichtungsbeihilfe - Feststellung der Ansprüche - Dienstantritt als Beamter auf Probe - Berücksichtigung einer Änderung des Wohnsitzes nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Dem Beamten nach Art. 20 des Statuts obliegende Pflicht zur Wohnungnahme)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Dhikra Chaouch (Oetrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Moyse und A. Salerno)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und J. Baquero Cruz)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, der Klägerin nicht die Einrichtungsbeihilfe zu gewähren
Tenor des Urteils
Die Klage von Frau Chaouch wird abgewiesen.
Frau Chaouch trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 129 vom 6.6.2009, S. 21.