Language of document :

Klage, eingereicht am 23. Oktober 2006 - Roodhuijzen / Kommission

(Rechtssache F-122/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Anton Pieter Roodhuijzen (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die am 20. März 2006 bestätigte Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 28. Februar 2006 aufzuheben, seine Partnerschaft mit Frau H. nicht als nichteheliche Lebensgemeinschaft im Sinne der Krankenfürsorge anzuerkennen;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. Juli 2006 aufzuheben, mit der seine unter der Nr. R/230/06 eingereichte Beschwerde vom 27. März 2006 zurückgewiesen wurde;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, Beamter der Kommission und niederländischer Staatsangehöriger, beantragte die Berücksichtigung seiner auf einem nach niederländischem Recht anerkannten notariellen Vertrag über das Zusammenleben beruhenden Partnerschaft mit Frau H. anzuerkennen, damit seine Partnerin in den Genuss der Krankheitsfürsorge der Gemeinschaften kommt. Die Verwaltung lehnte diesen Antrag auch ab, nachdem der Kläger eine Bescheinigung der Botschaft seines Heimatlandes in Luxemburg vorgelegt hatte, wonach der fragliche Vertrag dem Kläger und seiner Partnerin die Rechtsstellung nichtehelicher Partner verleihe.

Der Kläger stützt seine Klage auf einen Verstoß gegen Artikel 72 des Statuts, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i des Anhangs VII des Statuts sowie Artikel 12 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Außerdem beruft er sich auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler, die Verletzung der Begründungspflicht sowie auf die Nichtbeachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung der Beamten.

____________