Language of document : ECLI:EU:F:2007:115

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER

DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

27. Juni 2007

Rechtssache F-127/06

H

gegen

Rat der Europäischen Union

„Gütliche Beilegung auf Initiative des Gerichts – Streichung“

Gegenstand: Klage nach Art. 236 EG und 152 EA, mit der H die Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 15. März 2006, sie von Amts wegen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu versetzen, beantragt

Entscheidung:  Die Rechtssache F‑127/06, H/Rat, wurde im Register des Gerichts gestrichen. H trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten. Der Rat trägt zusätzlich zu seinen eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten von H.

Leitsätze

Beamte – Klagen – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung

(Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 87 § 5Abs.2 und 98 Abs.1)