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Klage, eingereicht am 29. Juli 2007 -Brown und Volpato/Kommission

(Rechtssache F-75/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Colin Brown (Brüssel, Belgien) und Alberto Volpato (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Kläger beantragen,

die in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 55-2006 vom 17. November 2006 veröffentlichte Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufzuheben, soweit darin die Kläger im Beförderungsverfahren 2006 nach Besoldungsgruppe AD 9, Dienstaltersstufe 1, befördert wurden;

soweit erforderlich, die Entscheidungen der Kommission vom 23. April 2007 aufzuheben, soweit darin die Beschwerden der Kläger zurückgewiesen wurden;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger, Beamte der Kommission, wenden sich gegen die Entscheidung der Kommission, sie im Beförderungsverfahren 2006 nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, einer seit dem 1. Mai 2004 zwischen den Besoldungsgruppen AD 8 (früher A 7) und AD 10 (früher A 6) neu eingefügten Besoldungsgruppe. Sie tragen vor, sie hätten nicht nach Besoldungsgruppe AD 9, sondern nach Besoldungsgruppe AD 10 befördert werden müssen, genau wie dies im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2004 mit den Beamten geschehen sei, die - wie die Kläger - am 30. April 2004 in Besoldungsgruppe A 7 eingestuft gewesen und für eine Beförderung nach der höheren Besoldungsgruppe A 6 in Betracht gekommen seien.

Die Kläger machen Klagegründe geltend, die dem ersten und dritten der in der Rechtssache F-105/061 geltend gemachten Klagegründe sehr ähnlich sind.

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1 - ABl. C 281 vom 18.11.2006, S.45.