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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 23. April 2008 - Pickering / Kommission

(Rechtssache F-103/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Berichtigungskoeffizienten - Überweisung eines Teils der Bezüge nach außerhalb des Landes der dienstlichen Verwendung - Versorgungsbezüge - Versäumnisverfahren - Zeitliche Geltung der Verfahrensordnung des Gerichts - Gehaltsabrechnungen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Gleichbehandlung von Beamten - Grundsatz des Vertrauensschutzes, wohlerworbene Rechte, Grundsatz der Rechtssicherheit und Fürsorgepflicht - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Stephen Pickering (La Hulpe, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Gehaltsabrechnungen des Klägers für die Monate Dezember 2004, Januar und Februar 2005 sowie aller nachfolgender Gehaltsabrechnungen, soweit darin nach Ansicht des Klägers rechtswidrige Bestimmungen der Verordnung Nr. 723/2004 zur Änderung des Beamtenstatuts, die die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge in das Herkunftsland des Beamten betreffen, angewandt worden sind (vormals T-393/05)

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 10 vom 14.1.2006, S. 27 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-393/05 im Register eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).