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Klage, eingereicht am 8. Mai 2006 - Kerstens / Kommission

(Rechtssache F-59/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Petrus J. F. Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 11. Juli 2005 über die Annahme des Berichts über die berufliche Entwicklung des Klägers für das Jahr 2004;

Aufhebung der ausdrücklichen Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 6. Februar 2006, mit der die Beschwerde Nr. R/769/05 des Klägers zurückgewiesen wird;

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter der Kommission, wendet sich gegen die Verdienstpunkte und Beurteilungen, die in seinem Bericht über die berufliche Entwicklung für das Jahr 2004 enthalten sind. Er macht einen Verstoß gegen die Vorschriften des Beurteilungsverfahrens und gegen die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts sowie einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und einen Verstoß gegen Artikel 43 des Statuts geltend. Der Kläger behält sich schließlich vor, einen dritten auf Ermessensmissbrauch gestützten Klagegrund darzulegen.

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