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Klage, eingereicht am 6. Oktober 2014 – ZZ/HABM

(Rechtssache F-101/14)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Heinrich Tettenborn, Rechtsanwalt)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Entscheidung der beklagten Partei, die im Dienstvertrag der Klägerin enthaltene Klausel, welche eine Beendigung des Dienstvertrages der Klägerin für den Fall vorsieht, dass die Klägerin nicht auf die Reserveliste des nächsten von EPSO für ihre Funktionsgruppe organisierten allgemeinen Auswahlverfahrens mit dem Spezialgebiet gewerbliches Eigentum aufgenommen wird, auf die Auswahlverfahren OHIM/AD/01/13 und OHIM/AST/02/13 anzuwenden, und Antrag auf Schadensersatz für den bei ihr entstandenen moralischen und immateriellen Schaden

Anträge

Die Klägerin beantragt

die mit Schreiben des HABM vom 28.11.2003 der Klägerin mitgeteilte Entscheidung des HABM, die im Dienstvertrag der Klägerin in Art. 5 enthaltene Klausel – welche eine Beendigung des Dienstvertrages der Klägerin für den Fall vorsieht, dass die Klägerin nicht auf die Reserveliste des nächsten von EPSO für ihre Funktionsgruppe organisierten allgemeinen Auswahlverfahrens mit dem Spezialgebiet gewerbliches Eigentum aufgenommen wird – auf die am 31.10.2013 veröffentlichten Auswahlverfahren OHIM/AD/01/13 und OHIM/AST/02/13 anzuwenden, aufzuheben,

das HABM zu verurteilen, an die Klägerin eine Schadensersatzzahlung in angemessener, in das Ermessen des Gerichts gestellter Höhe für den durch die in Antrag 1. genannte Entscheidung des HABM bei ihr entstandenen moralischen und immateriellen Schaden zu leisten, und

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.