Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Galicia (Spanien), eingereicht am 28. Juni 2018 – Jörg Paul Konrad Fritz Bode/Instituto Nacional de la Seguridad Social und Tesorería General de la Seguridad Social
(Rechtssache C-428/18)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Superior de Justicia de Galicia
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: Jörg Paul Konrad Fritz Bode
Berufungsbeklagte: Instituto Nacional de la Seguridad Social und Tesorería General de la Seguridad Social
Vorlagefrage
Ist Art. 48 AEUV dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der als Voraussetzung für den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente der Betrag der zu beziehenden Rente die Mindestrente übersteigen muss, die der Berechtigte nach nationalem Recht erhalten würde, wobei unter der „zu beziehenden Rente“ nur die von dem zuständigen Mitgliedstaat (in diesem Fall Spanien) tatsächlich zu zahlende Rente zu verstehen ist, während eine tatsächliche Rente, die er aufgrund einer gleichartigen anderen Leistung möglicherweise von einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten bezieht, unberücksichtigt bleibt?
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