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Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 24. Januar 2019 –     Sonaecom SGPS S.A./Autoridade Tributária e Aduaneira

(Rechtssache C-42/19)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal Administrativo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Sonaecom SGPS S.A.

Rechtsmittelgegnerin: Autoridade Tributária e Aduaneira

Vorlagefragen

Ist der Abzug der bei der Rechtsmittelführerin, der Sonaecom SGPS, angefallenen Mehrwertsteuer auf Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterkundung für den Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen, der nicht verwirklicht worden ist, mit den die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer betreffenden Vorschriften der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie1 , insbesondere deren Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 17 Abs. 1, 2 und 5, vereinbar?

Ist der Abzug der bei der Rechtsmittelführerin, der Sonaecom SGPS, angefallenen Mehrwertsteuer auf die Zahlung einer Provision an die BCP für die Organisation und Einrichtung einer Anleihe, die vertraglich mit dem Ziel vereinbart worden sein soll, die Finanzierungsstruktur der Gesellschaften, an denen sie Beteiligungen hält, zu integrieren, und die, da diese Investitionen nicht verwirklicht worden sind, letztlich vollständig in der Sonae SGPS, der Muttergesellschaft des Konzerns, verwendet wurde, mit den die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer betreffenden Vorschriften der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, insbesondere deren Art. 4. Abs. 1 und 2 sowie Art. 17 Abs. 1, 2 und 5, vereinbar?

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1 Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. 1977, L 145, S. 1).