Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 27. November 2008 - Klug / EMEA
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Ungünstige Beurteilung - Mobbing)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Bettina Klug (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt W. Grupp, dann Rechtsanwalt S. Zickgraf)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA), (Prozessbevollmächtigte: V. Salvatore und S. Vanlievendael im Beistand der Rechtsanwälte H.-G. Kamann und N. Rößler)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Arzneimittelagentur, mit der die Beschwerde der Klägerin wegen der Nichtverlängerung ihres Arbeitsvertrags zurückgewiesen wurde - Antrag auf neue Beurteilung - Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 140 vom 23.6.2007, S. 45.