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Klage, eingereicht am 23. Oktober 2007 - Behmer / Parlament

(Rechtssache F-124/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Joachim Behmer (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde des Europäischen Parlaments über die Vergabe von zwei Verdienstpunkten an ihn für das Jahr 2005 aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde, ihn im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nicht nach Besoldungsgruppe AD 13 zu befördern, aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter des Europäischen Parlaments der Besoldungsgruppe AD 12, stützt sich vor allem auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidungen der Anstellungsbehörde, an ihn für das Jahr 2005 zwei Verdienstpunkte zu vergeben und ihn im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nicht nach Besoldungsgruppe AD 13 zu befördern.

Er macht einen offensichtlichen Beurteilungsfehler, einen Verstoß gegen die Begründungspflicht, einen Verstoß gegen Punkt I.6 der Durchführungsbestimmungen für die Vergabe von Verdienstpunkten und die Beförderung sowie einen Verstoß gegen die allgemeinen Grundsätze der Anwartschaft auf eine Laufbahn und der Gleichbehandlung geltend.

Insbesondere beruft er sich auf einen Verstoß gegen Art. 45 und Art. 110 Abs. 1 des Beamtenstatuts, die Einrede der Rechtswidrigkeit und einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

Schließlich sei er unter Verstoß gegen Art. 1d und Art. 24b des Statuts, Art. 1 Abs. 6 des Anhangs II des Statuts und Art. 17 der Rahmenvereinbarung vom 12. Juli 1990 zwischen dem Europäischen Parlament und den Gewerkschaften und Berufsverbänden des Personals des Organs aufgrund seiner Tätigkeit als Personalvertreter diskriminiert worden.

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