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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 22. Februar 2019 – Federazione Italiana Giuoco Calcio (F.I.G.C.), Consorzio Ge.Se.Av. s. c. arl/De Vellis Servizi Globali s.r.l.

(Rechtssache C-155/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerinnen: Federazione Italiana Giuoco Calcio (FIGC), Consorzio Ge.Se.Av. S. c. arl

Berufungsbeklagte: De Vellis Servizi Globali Srl

Vorlagefragen

1.    Erste Frage

–    Kann die Federazione calcistica italiana (italienischer Fußballverband) auf der Grundlage der Merkmale der innerstaatlichen Vorschriften über die Regeln des Sports als Einrichtung des öffentlichen Rechts eingestuft werden, und zwar insofern, als sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen;

–     erfüllt die Federazione insbesondere, auch wenn es an einem formalen Akt zur Gründung einer öffentlichen Verwaltungsstelle fehlt und trotz ihres Vereinscharakters, das teleologische Erfordernis der Einrichtung, weil sie durch die Anerkennung zu sportlichen Zwecken durch das Comitato olimpico nazionale italiano (italienisches nationales olympisches Komitee) den Regeln eines nach öffentlich-rechtlichen Modellen organisierten Bereichs (Sport) unterliegt und verpflichtet ist, die Grundsätze und Regeln einzuhalten, die von dieser nationalen öffentlich-rechtlichen Stelle und den internationalen Sporteinrichtungen aufgestellt wurden;

–     kann dieses Erfordernis ferner in Bezug auf einen Sportverband wie die Federazione italiana giuoco calcio, der zur Selbstfinanzierung in der Lage ist, als erfüllt angesehen werden, wenn es um eine Tätigkeit geht, die wie die vorliegend in Rede stehende nicht von öffentlicher Bedeutung ist, oder ist vielmehr das Erfordernis als vorrangig anzusehen, in jedem Fall bei der Vergabe jedweder Arten von Verträgen dieses Verbands an Dritte die Anwendung der Vorschriften über öffentliche Ausschreibungen sicherzustellen?

2.    Zweite Frage

–    Übt der C.O.N.I. angesichts der zwischen ihm und der F.I.G.C.- Federazione Italiana Giuoco Calcio bestehenden rechtlichen Beziehungen im Lichte der gesetzlichen Befugnisse in Bezug auf die Anerkennung der Gesellschaft für sportliche Zwecke, die Genehmigung der Jahresabschlüsse, die Aufsicht über die Leitung und die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Organe sowie die kommissarische Leitung des Verbands einen beherrschenden Einfluss auf diese aus;

–    reichen diese Befugnisse vielmehr aufgrund der qualifizierten Beteiligung der Präsidenten und Vertreter der Sportverbände an den wesentlichen Organen des Comitato olimpico nicht aus, um das für eine Einrichtung des öffentlichen Rechts charakteristische Erfordernis eines beherrschenden öffentlichen Einflusses zu erfüllen?

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