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Klage, eingereicht am 14. Mai 2010 - Guittet/Kommission

(Rechtssache F-31/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Christian Guittet (Cannes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, das nach Art. 73 des Statuts eröffnete Verfahren durch Zuerkennung eines Grades der dauernden Invalidität des Klägers von 64,5 % abzuschließen, und Antrag auf Ersatz des erlittenen materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 27. Juli 2009 aufzuheben, mit der das nach Art. 73 des Statuts in der Folge des Unfalls des Klägers vom 8. Dezember 2003 eröffnete Verfahren abgeschlossen wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 16. Februar 2010 aufzuheben, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist;

folglich darauf zu erkennen, dass die Bewertung des Grads einer dauernden Teilinvalidität auf der Grundlage der Regelung und der Tabelle zu erfolgen hat, die am Tag des Unfalls und bis zum 1. Januar 2006 gegolten haben, und die Prüfung des vom Kläger nach Art. 73 des Statuts eingereichten Antrags durch einen unparteiisch, unabhängig und neutral zusammengesetzten Ärzteausschuss, der rasch, in völliger Unabhängigkeit und unvoreingenommen arbeiten kann, wiederaufzunehmen ist;

die Beklagte zur Zahlung von Verzugszinsen auf das nach Art. 73 des Statuts geschuldete Kapital zu einem Zinssatz von 12 % für einen spätestens am 8. Dezember 2004 beginnenden Zeitraum bis zur vollständigen Zahlung des Kapitals zu verurteilen;

die Beklagte zum Ersatz des durch die angefochtene Entscheidung erlittenen und nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten immateriellen Schadens zu verurteilen;

die Beklagte zum Ersatz des durch die angefochtene Entscheidung erlittenen und auf 15 000 Euro festgesetzten materiellen Schadens zu verurteilen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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