Vorabentscheidungsersuchen des Oberster Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 6. Juni 2019 - Ellmes Property Services Limited gegen SP
(Rechtssache C-433/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ellmes Property Services Limited
Beklagter: SP
Vorlagefragen:
1. Ist Art 24 Nr 1 Unterabsatz 1 erste Alternative der Verordnung (EU) Nr 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die Gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen1 (im Folgenden: Brüssel-Ia-VO) dahin auszulegen, dass Klagen eines Wohnungseigentümers, die einem anderen Wohnungseigentümer verbieten wollen, sein Wohnungseigentumsobjekt, insbesondere dessen Widmung eigenmächtig ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu ändern, die Geltendmachung eines dinglichen Rechts zum Gegenstand haben?
2. Für den Fall dass diese Frage verneint wird:
Ist Art 7 Nr 1 Buchstabe a der Brüssel-Ia-VO dahin auszulegen, dass die in Punkt 1 genannten Klagen vertragliche Ansprüche zum Gegenstand haben, die am Ort der gelegenen Sache zu erfüllen sind?
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1 ABl. 2012, L 351, S. 1.