Language of document : ECLI:EU:F:2008:4

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

23. Januar 2008

Rechtssache F-123/07

Chantal De Fays

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Gütliche Beilegung auf Initiative des Gerichts – Streichung“

Gegenstand: Klage von Frau De Fays nach den Art. 236 EG und 152 EA auf Aufhebung der Beurteilung ihrer beruflichen Entwicklung 2005 sowie auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des immateriellen Schadens, den sie aufgrund der Verzögerung bei der Erstellung dieser Beurteilung und der Aufrechterhaltung von darin enthaltenen Bewertungen, die nicht ihrer tatsächlichen Leistung entsprechen, erlitten hat

Entscheidung: Die Rechtssache F‑123/07, De Fays/Kommission, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Kommission trägt die angemessenen Kosten und Auslagen der Klägerin. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69 und 74)