Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. November 2012 – Soukup/Kommission
(Rechtssache F-1/11)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Beurteilung der mündlichen Prüfung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Zdenek Soukup (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte É. Boigelot und S. Woog, dann É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers und P. Pecho, dann B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/144/09, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, und der Entscheidung, einen anderen Bewerber in diese Liste aufzunehmen, sowie Ersatz des entstandenen immateriellen und materiellen Schadens
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Soukup trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 72 vom 5.3.2011, S. 36.