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Klage, eingereicht am 16. Oktober 2009 - Nolin/Kommission

(Rechtssache F-82/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michel Nolin (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 19. Dezember 2008 über die Streichung der Beförderungs- und Prioritätspunkte des Klägers

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Generaldirektors der GD Admin vom 19. Dezember 2008 aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, an ihn einen Betrag von 3 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen, den er wegen ihres verletzenden und schikanösen Verhaltens und der Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes, die zu einer Missachtung seines Rechts auf einen effektiven Rechtsbehelf geführt hat, erlitten hat;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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