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Klage, eingereicht am 23. September 2011 - ZZ/EWSA

(Rechtssache F-92/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Beschlusses des EWSA, den Antrag der Klägerin auf Anerkennung der ihr gegenüber durch fehlende Beistandleistung und Verstoß gegen die Fürsorgepflicht begangenen Fehler und auf Erlass von Maßnahmen, die ihre Verdienste und Kompetenzen öffentlich feststellen, abzulehnen, und Schadensersatz

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss des Generalsekretärs des Wirtschafts- und Sozialausschusses (Anstellungsbehörde/EWSA), die Beschwerde der Klägerin zurückzuweisen, mit der diese begehrte, die ihr gegenüber durch fehlende Beistandleistung und Verstoß gegen die Fürsorgepflicht begangenen Fehler anzuerkennen und Maßnahmen zu erlassen, die ihre Verdienste und Kompetenzen, insbesondere ihre Eignung zur Leitung einer Verwaltungseinheit und zu deren Personal- und Finanzmanagement öffentlich feststellen, aufzuheben;

den EWSA zur Zahlung eines Betrags von 15 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, der durch den Verstoß gegen die Fürsorgepflicht der Anstellungsbehörde entstanden ist, zu verurteilen;

dem EWSA die Kosten aufzuerlegen.

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