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Rechtsmittel des Herrn Andreas Hauzenberger gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 11. Juli 2019 in der Rechtssache T-349/18, Andreas Hauzenberger gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), eingelegt am 20. September 2019

(Rechtssache C-696/19 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Andreas Hauzenberger (Prozessbevollmächtigte: B. Bittner, Rechtsanwalt, U. Heinrich, Rechtsanwältin)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 19. Dezember 2019 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.

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