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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 10. März 2009 - Giaprakis/Ausschuss der Regionen

(Rechtssache F-106/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Überweisung eines Teils der Bezüge in ein anderes Land als das des Dienstorts - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b des Anhangs VII des alten Statuts - Bausparen - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Voraussetzungen - Fehlerhaftigkeit der Überweisungen - Offensichtlichkeit der Fehlerhaftigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Stavcros Giaprakis (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagter: Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: P. Cervilla im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung vom 21. November 2006, mit der die Beträge, die dem Kläger aufgrund der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten auf den von April 2004 bis Juni 2005 nach Frankreich überwiesenen Teil seiner Bezüge gezahlt wurden, wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen für diese Überweisung zurückgefordert wurden - Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union vom 21. November 2006, mit der die Beträge, die dem Kläger aufgrund der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten auf den von April 2004 bis Juni 2005 nach Frankreich überwiesenen Teil seiner Bezüge gezahlt wurden, in Höhe von 1 246,06 Euro zurückgefordert worden sind, wird aufgehoben.

Der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union wird verurteilt, Herrn Giaprakis den Betrag von 1 246,06 Euro zuzüglich Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Rückforderung bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung zu dem von der Europäischen Zentralbank für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte für die betreffende Zeit festgesetzten Satz zuzüglich zwei Punkte zurückzuzahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 297 vom 8.12.2007, S. 49.