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Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 26. März 2019 – Secretary of State for the Home Department/OA

(Rechtssache C-255/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Secretary of State for the Home Department

Rechtsmittelgegner: OA

Vorlagefragen

Ist die Formulierung „Schutz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt“, im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und Art. 2 Buchst. e der Anerkennungsrichtlinie1 dahin zu verstehen, dass es sich um staatlichen Schutz handeln muss?

Sind bei der Entscheidung darüber, ob es eine begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne von Art. 2 Buchst. e der Anerkennungsrichtlinie gibt, und darüber, ob im Einklang mit Art. 7 der Anerkennungsrichtlinie Schutz vor einer solchen Verfolgung geboten wird, die „Prüfung der Schutzgewährung“ oder die „Ermittlungen zur Schutzgewährung“ in beiden Fällen durchzuführen, und, wenn ja, gelten für beide Fälle dieselben Kriterien?

Unbeschadet der Anwendbarkeit des Schutzes durch nichtstaatliche Akteure gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und unterstellt, die erste Vorlagefrage sei zu bejahen, ist die Wirksamkeit oder die Verfügbarkeit des Schutzes allein anhand der Schutzmaßnahmen/-funktionen staatlicher Akteure zu beurteilen, oder können Schutzmaßnahmen/-funktionen privater zivilgesellschaftlicher Akteure wie Familien und/oder Clans berücksichtigt werden?

Stimmen (wie in der zweiten und der dritten Frage unterstellt) die Kriterien für die „Ermittlungen zur Schutzgewährung“, die bei der Erlöschensprüfung im Kontext von Art. 11 Abs. 1 Buchst. e anzustellen sind, mit den im Kontext von Art. 7 anzuwendenden Kriterien überein?

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1 Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. 2004, L 304, S. 12).