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Klage, eingereicht am 14. April 2011 - ZZ/EIB

(Rechtssache F-45/11)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Beurteilung des Klägers für das Jahr 2009, soweit ihm nicht die Note A oder B+ erteilt worden ist und soweit er nicht für die Beförderung in Funktionsgruppe D vorgeschlagen worden ist

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung, die ihm in Kopie am 24. September 2010 übermittelt worden ist, aufzuheben, soweit der Beschwerdeausschuss gemäß Art. 22 der Personalordnung und aufgrund eines Schreibens vom 18. März 2010 am 22. September 2010 seine Beschwerde gegen die Beurteilung für 2009 zurückgewiesen hat;

die Beurteilung für 2009 im Teil der Bewertung und in dem Teil, in dem dem Kläger nicht zusammengefasst die Note A oder die Note B+ erteilt worden ist, und in dem Teil, in dem er nicht für die Beförderung nach Funktionsgruppe D vorgeschlagen worden ist, aufzuheben;

alle damit verbundenen, nachfolgenden und vorausgehenden Maßnahmen aufzuheben, zu denen sicher die Leitlinien der Direktion HR für die Zusammenfassung der Beurteilung mit einem der ersten Buchstaben des Alphabets und die am 25. März 2010 beschlossenen Beförderungen gehören, da die EIB es im Licht der ausdrücklichen Beurteilung seiner Dienstvorgesetzten, die jetzt angefochten worden ist, unterlassen hat, den Kläger im Punkt "Promotions from Function E to D" zu berücksichtigen;

die Schreiben vom 17. und 30. November 2010, mit denen der Präsident der EIB im Rahmen des Schlichtungsverfahrens gemäß Art. 41 der Personalordnung verneint hat, dass sich der Kläger selbst vertreten kann, und das Schreiben vom 20. Januar 2011, mit dem der Generaldirektor HR die Erstattung der Kosten für seinen berufsmäßigen Bevollmächtigten abgelehnt hat, aufzuheben;

die EIB zum Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens sowie zur Erstattung der Rechnung zu verurteilen, die an Rechtsanwalt Gabriele Isola bezahlt worden ist, sowie zur Zahlung der Verfahrenskosten nebst Zinsen und Währungsausgleich auf den zugebilligten Kredit.

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