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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 28. September 2011 - AZ/Kommission

(Rechtssache F-26/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beförderung - Beförderungsverfahren 2009 - Fähigkeit, in einer dritten Sprache zu arbeiten - Eingeleitetes Disziplinarverfahren - Ausschluss vom Beförderungsverfahren)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: AZ (Thionville, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und J. Baquero Cruz)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger vom Beförderungsverfahren 2009 auszuschließen, und auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz seines immateriellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

AZ trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 179 vom 3.7.2010, S. 58.