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Klage, eingereicht am 20. Dezember 2012 – ZZ/Ausschuss der Regionen

(Rechtssache F-156/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Levi)

Beklagter: Ausschuss der Regionen der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der dem Kläger die Gewährung von Schadensersatz wegen fehlerhaften Verhaltens des Ausschusses der Regionen verweigert und sein Antrag auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens zurückgewiesen wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 17. Februar 2012, mit der sein Antrag vom 19. Oktober 2011 auf Gewährung von Schadensersatz wegen fehlerhaften Verhaltens des Ausschusses der Regionen zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

soweit erforderlich, die seine Beschwerde zurückweisende Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 10. September 2012, die am selben Tag per E-Mail und am 12. September 2012 mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein übermittelt wurde, aufzuheben;

den Ausschuss der Regionen zu verurteilen, ihm als Ersatz des materiellen Schadens einen vorläufig auf 354 000 Euro bezifferten Betrag und für den ihm entstandenen immateriellen Schaden einen nach billigem Ermessen auf 100 000 Euro bezifferten Betrag zu zahlen;

dem Ausschuss der Regionen sämtliche Kosten aufzuerlegen.