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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Januar 2008 - Duyster / Kommission

(Rechtssache F-80/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Elternurlaub - Antrag auf Rückgängigmachung des Elternurlaubs - Rechtshängigkeit - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Duyster Tineke (Oetrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. H. A. M. van den Muijsenbergh)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 22. Dezember 2005, mit der diese den Antrag der Klägerin vom 6. Dezember 2005 betreffend die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. November 2005 über den Zeitpunkt des Beginns des Elternurlaubs der Klägerin für unzulässig erklärt hat

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 261 vom 28.10.2006, S. 33.