Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2008 - Buckingham u. a. / Kommission

(Rechtssache F-116/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung im sogenannten Zweitverfahren - Beförderungsverfahren 2005 - Vergabe von Prioritätspunkten - Übergangsbestimmungen - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts - Gleichbehandlung - Zulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Anne Buckingham (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoest)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und Katarzyna Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst - Aufhebung der in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 85-2005 enthaltenen Entscheidung der Kommission vom 23. November 2005, soweit darin an die Kläger, Beamte der Besoldungsgruppe A*12, im Rahmen des Verfahrens 2004 kein Prioritätspunkt in Anerkennung von Tätigkeiten im Interesse des Organs vergeben wird

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 294 vom 2.12.2006, S. 66.