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Klage, eingereicht am 25. Juni 2008 - Z / Kommission

(Rechtssache F-60/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Z (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der nach Stellungnahme des Invaliditätsausschusses ergangenen Entscheidung der Kommission, gegenüber der Klägerin vom Vorbehalt nach Art. 100 der BSB Gebrauch zu machen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 7. September 2007 über die Festlegung der Beschäftigungsbedingungen der Klägerin als Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten aufzuheben, soweit sie die Anwendung des in Art. 100 der BSB geregelten Vorbehalts vorsieht;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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