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Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Instrucción Nr. 4 de Badalona (Spanien) , eingereicht am 22. Oktober 2018 – Strafverfahren gegen VW

(Rechtssache C-659/18)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de Instrucción Nr. 4 de Badalona

Partei des Ausgangsverfahrens

VW

Vorlagefrage

Sind Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2013/48/EU1 dahin auszulegen, dass es rechtmäßig ist, das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand auszusetzen, wenn der Verdächtige oder die beschuldigte Person auf die erste Ladung des Gerichts nicht erscheint und ein nationaler, europäischer oder internationaler Haftbefehl ergeht, und hierzu den Zugang zum Rechtsbeistand und seine Bestellung im Verfahren bis zum Vollzug des Haftbefehls und der polizeilichen Vorführung des Verdächtigen vor dem Gericht auszusetzen?

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1     Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. 2013, L 294, S. 1).