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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2013 – Marenco/REA

(Rechtssache F-135/12)1

(Öffentlicher Dienst – Bediensteter auf Zeit – Einstellung – Aufruf zur Interessenbekundung REA/2011/TA/PO/AD5 – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Ordnungsgemäße Durchführung des Ausleseverfahrens – Beständigkeit der Zusammensetzung des Ausleseausschusses)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Claudia Marenco (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und A. Tymen)

Beklagte: Exekutivagentur für die Forschung (REA) (Prozessbevollmächtigte: S. Payan-Lagrou im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht in die Reserveliste des Ausleseverfahrens REA/2011/TA/PO/AD5 aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die Frau Marenco mit E-Mail vom 12. März 2012 mitgeteilte Entscheidung, mit der sich der Ausleseausschuss des Aufrufs zur Interessenbekundung REA/2011/TA/PO/AD5 nach Überprüfung weigerte, den Namen von Frau Marenco am Ende des Ausleseverfahrens in die Reserveliste aufzunehmen, wird aufgehoben.

Die Exekutivagentur für die Forschung trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Frau Marenco entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 26 vom 26.1.2013, S. 74.