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Klage, eingereicht am 13. März 2009 - Cerafogli/EZB

(Rechtssache F-23/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Maria Concetta Cerafogli (Frankfurt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Lévi, M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Direktoriums der Europäischen Zentralbank über die Ernennung eines Beraters ad interim in der Abteilung Überwachung und über die Aufhebung der Stellenausschreibung ECB/074/08 sowie aller darauf beruhenden Entscheidungen. Außerdem Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz des von der Klägerin erlittenen immateriellen und materiellen Schadens

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Direktoriums vom 17. Juli 2008 über die Ernennung von Herrn L. ad interim auf die Stelle eines Beraters in der Abteilung Überwachung aufzuheben;

die Stellenausschreibung ECB/074/08 aufzuheben;

demzufolge i) alle auf der Stellenausschreibung beruhenden Entscheidungen aufzuheben, einschließlich jener über die Ernennung von Herrn L. auf die Stelle eines Beraters in der Abteilung Überwachung, die am Ende des Einstellungsverfahrens getroffen wurde, sowie ii) die Beklagte zur Zahlung eines nach billigem Ermessen veranschlagten Betrags von 10 000 Euro als Ersatz des von der Klägerin erlittenen immateriellen Schadens und von 2 500 Euro als Ersatz des materiellen Schadens, der durch das Tätigwerden der Rechtsbeistände der Klägerin in der Phase des Vorverfahrens entstanden ist, zu verurteilen;

die Beklagte für den Fall, dass die Durchführung eines Aufhebungsurteils ernste Schwierigkeiten mit sich bringen sollte, zur Zahlung eines Betrags von 45 600 Euro zu verurteilen;

der Europäischen Zentralbank die Kosten aufzuerlegen.

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