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Vorabentscheidungsersuchen des Budapest Környéki Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 26. Juli 2018 – SD/Agrárminiszter

(Rechtssache C-490/18)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Vorlegendes Gericht

Budapest Környéki Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: SD

Beklagter: Agrárminiszter

Vorlagefragen

Ist die „zuverlässige Methode“ im Sinne von Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1366 der Europäischen Kommission1 , die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember jedes Jahres der Bestimmung der Zahl der Bienenstöcke dient, dahin auszulegen, dass derjenige, der die Beihilfe beantragt, die Zahl der Bienenvölker anzumelden hat und, wenn ja, ist dies eine zuverlässige Methode?

Wenn gemäß Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/1366 die Zahl der Bienenstöcke – die die Grundlage der Bienenzuchtbeihilfe bildet – aufgrund physiologischer Merkmale der Bienen im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember jedes Jahres zu bestimmen ist, kann diese Verordnung dahin ausgelegt werden, dass die Mitgliedstaaten davon abweichen können?

Wenn ja, kann eine mitgliedstaatliche Regelung im Januar rückwirkend die Zahl der Bienenvölker festlegen?

Kann der Umstand, dass die Unionsmittel für die Imkereiprogramme 2017-[2019] auf Basis der Zahl der Bienenstöcke zugeteilt werden, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2013 in den Imkereiprogrammen 2014-2016 mitgeteilt haben, dahin ausgelegt werden, dass nach dem am 31. Dezember 2016 beendeten Zeitraum, der die Grundlage für die Zuteilung der Beihilfen des Jahres 2017 bildet, die Zahl der für die Zuteilung der Beihilfe notwendigen Bienenstöcke auch anders festgelegt werden kann?

Kann die genannte Verordnung der EU dahin ausgelegt werden, dass sie den Erlass einer mitgliedstaatlichen Rechtsvorschrift gestattet, die die Zahlung der De-minimis-Beihilfen an eine Voraussetzung knüpft, die nicht [mit dem Unionsrecht] im Einklang steht? Muss die von der EU festgelegte Beihilfe auch praktisch geeignet sein, um die Fortsetzung der Imkerei zu fördern?

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1     Delegierte Verordnung (EU) 2015/1366 der Kommission vom 11. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Beihilfe im Bienenzuchtsektor (ABl. 2015, L 211, S. 3).