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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Mureş (Rumänien), eingereicht am 27. Mai 2020 – Sindicatul Lucrătorilor din Transporturi, TD/ SC Samidani Trans SRL

(Rechtssache C-218/20)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Tribunalul Mureş

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Sindicatul Lucrătorilor din Transporturi, TD

Beklagte: SC Samidani Trans SRL

Vorlagefragen

1.    Ist Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/20081 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) dahin auszulegen, dass die Wahl des auf einen Individualarbeitsvertrag anwendbaren Rechts die Anwendung des Rechts des Staates ausschließt, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeit verrichtet hat, bzw. dass das Vorliegen einer Rechtswahl die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung ausschließt?

2.    Ist Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) dahin auszulegen, dass der Mindestlohn, der in dem Staat gilt, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeit ausgeübt hat, ein Recht darstellt, das im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung in den Anwendungsbereich der „Bestimmungen …, von denen nach dem Recht, das … mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf“, fällt?

3.    Ist Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) dahin auszulegen, dass die Nennung der Vorschriften des rumänischen Arbeitsgesetzbuchs im Individualarbeitsvertrag der Wahl des rumänischen Rechts gleichkommt, wobei in Rumänien bekannt ist, dass der Arbeitgeber den Inhalt des Individualarbeitsvertrags vorgibt?

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1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. 2008 L 177, S. 6).