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Rechtsmittel, eingelegt am 14. November 2019 vom Rat der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 4. September 2019 in der Rechtssache T-308/18, Hamas/Rat

(Rechtssache C-833/19 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen, S. Van Overmeire)

Andere Partei des Verfahrens: Hamas

Anträge

Der Rat beantragt,

das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-308/18 aufzuheben;

endgültig über die Fragen zu entscheiden, die Gegenstand des vorliegenden Rechtsmittels sind, und

der Klägerin in der Rechtssache T-308/18 die dem Rat im ersten Rechtszug und im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Erstens ist der Rat der Auffassung, das Gericht habe bei der Beurteilung des achten, auf die „fehlende Authentifizierung der Begründungen“ gestützten Nichtigkeitsgrundes dadurch einen Rechtsfehler begangen, dass es zu dem Ergebnis gelangt sei, dass die sich auf die angefochtenen Maßnahmen beziehenden Begründungen hätten unterschrieben werden müssen.

Zweitens rügt der Rat, das Gericht sei fehlerhaft nicht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschlüsse der amerikanischen Behörden eine hinreichende Grundlage bildeten, um die Hamas in die Liste im Anhang der angefochtenen Maßnahmen aufzunehmen.

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