Language of document :

**

Klage, eingereicht am 12. Dezember 2005 -Klopfer/ Kommission

(Rechtssache F-118/05)

Verfahrenssprache: deutsch

Partei

Kläger: Matthias Klopfer (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter:E. Pätzel,)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klagepartei

die Entscheidung ADMIN.B.2/D (05) 18479/EGL-ade des Direktors des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) vom 29.8.2005 für nichtig zu erklären;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger nahm am Auswahlverfahren EPSO/B/11/03 zur Bildung einer "Einstellungsreserve von Verwaltungsinspektorinnen und Verwaltungsinspektoren im Bereich der Herstellung von Veröffentlichungen: Korrekturlesen" der Besoldungsgruppe B 5/B 4 teil.

Der Prüfungsausschuss für dieses Auswahlverfahren beschloss, den Kläger von den Prüfungen des Auswahlverfahrens auszuschließen, weil er die erforderliche dreijährige Berufserfahrung lediglich in Teilzeitbeschäftigung abgeleistet hatte, was nach Auffassung des Prüfungsausschusses nicht den Anforderungen entspreche.

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger eine Verletzung des in Art. 5 des Statuts vorgesehenen Gleichbehandlungsgrundsatzes geltend. Des Weiteren sei der Ausschreibungstext zweideutig, so dass ebenfalls eine Verletzung des Prinzips der Selbstbindung der Verwaltung vorliege.

____________