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Klage, eingereicht am 3. Oktober 2011 - ZZ u. a./Kommission

(Rechtssache F-98/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt F. Moyse und Rechtsanwältin A. Salerno)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, bestimmte finanzielle Beihilfen eines Mitgliedstaats an Hochschulstudenten als Zulagen gleicher Art wie Familienzulagen anzusehen und diese finanziellen Beihilfen von der Erziehungszulage abzuziehen, die den Beamten gewährt wird, die Eltern dieser Studenten sind, sowie Aufhebung der Entscheidung, die zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern

Anträge

Die ersten neun Kläger beantragen,

die Entscheidungen aufzuheben, von den für ihre Kinder nach dem Statut gezahlten Erziehungszulagen den Betrag der Stipendien abzuziehen, die ihren Kindern vom Centre de documentation et d'information sur l'enseignement supérieur (Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung) (CEDIES) des Großherzogtums Luxemburg gewährt werden, und die an diese Kläger gerichteten Entscheidungen über die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge aufzuheben, die den Beträgen der früher bezogenen Erziehungszulagen entsprechen, die zu viel gezahlt worden sein sollen.

Der letzte Kläger beantragt,

die Entscheidung, mit der er aufgefordert wurde, mitzuteilen, ob sein Kind ein vom CEDIES gewährtes Stipendium erhalten habe, und mit der zwischenzeitlich die Erziehungszulage für dieses Kind seit dem 1. Dezember 2011 ausgesetzt wurde, ausschließlich insoweit aufzuheben, als es um diese Aussetzung geht.

Sämtliche Kläger beantragen,

die aufgelaufenen Vergütungsrückstände zu zahlen, zuzüglich der Verzugszinsen, die ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der geschuldeten Rückstände zu dem im betreffenden Zeitraum geltenden, um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz zu berechnen sind, den die Europäische Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzt hat;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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