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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2015 – Gyarmathy/EBDD

(Rechtssache F-79/13)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete der EBDD – Bedienstete auf Zeit – Nichtverlängerung des Dienstvertrags – Mobbing – Antrag auf Beistand – Verwaltungsuntersuchung – Versäumnisurteil – Prüfung der Zulässigkeit der Klage – Beschwerende Maßnahme – Unzulässigkeit – Kostentragung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Valéria Anna Gyarmathy (Györ, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (Prozessbevollmächtigte: D. Storti und F. Pereyra im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Antrag der Klägerin auf Feststellung, dass der Vorgesetzte Mobbing betrieben hat, zurückzuweisen, sowie der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und in der Folge auf Durchführung einer neuen Untersuchung sowie Ersatz für den angeblich erlittenen materiellen und immateriellen Schaden

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 31 vom 1.2.2014, S. 22.