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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa – CAAD) (Portugal), eingereicht am 22. Oktober 2018 – CTT - Correios de Portugal/Autoridade Tributária e Aduaneira

(Rechtssache C-661/18)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa – CAAD)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: CTT - Correios de Portugal

Beklagte: Autoridade Tributária e Aduaneira

Vorlagefragen

Stehen die Grundsätze der Neutralität, der Effektivität, der Äquivalenz und der Verhältnismäßigkeit einer Auslegung von Art. 98 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes entgegen, nach der die Anwendung dieser Vorschrift auf eine Änderung oder Berichtigung von bereits vorgenommenen Abzügen ausgeschlossen ist?

Stehen diese Grundsätze einer Vorschrift wie Art. 23 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 6 des Mehrwertsteuergesetzes entgegen, die dahin ausgelegt wird, dass ein Steuerpflichtiger, der für die Berechnung des Anspruchs auf Abzug der für gemischt genutzte Gegenstände oder Dienstleistungen entrichteten Vorsteuer eine Berechnungsmethode oder einen Umsatzschlüssel gewählt und den Anspruch auf der Grundlage der endgültigen Werte des Jahres, auf das sich der Abzug bezieht, gemäß Abs. 6 dieser Vorschrift angepasst hat, diese Elemente nicht rückwirkend ändern und den bereits gemäß dieser Vorschrift berichtigten ursprünglichen Abzug im Anschluss an eine rückwirkende Mehrwertsteuererklärung für eine Tätigkeit, die zuvor als mehrwertsteuerfrei galt, neu berechnen kann?

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