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Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Den Haag (Niederlande), eingereicht am 31. Oktober 2016 – A, S/Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

(Rechtssache C-550/16)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank Den Haag, Sitzungsort Amsterdam

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: A, S

Beklagter: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

Vorlagefrage

Ist im Rahmen der Familienzusammenführung bei Flüchtlingen als „unbegleiteter Minderjähriger“ im Sinne von Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2003/861 auch ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser unter 18 Jahren anzusehen, der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat einreist und der

–    Asyl beantragt,

–    während des Asylverfahrens in dem Mitgliedstaat 18 Jahre alt wird,

–    Asyl rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung erhält und

–    anschließend Familienzusammenführung beantragt?

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1     Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. 2003, L 251, S. 12).