Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Den Haag (Niederlande), eingereicht am 31. Oktober 2016 – A, S/Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
(Rechtssache C-550/16)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Rechtbank Den Haag, Sitzungsort Amsterdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: A, S
Beklagter: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
Vorlagefrage
Ist im Rahmen der Familienzusammenführung bei Flüchtlingen als „unbegleiteter Minderjähriger“ im Sinne von Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2003/861 auch ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser unter 18 Jahren anzusehen, der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat einreist und der
– Asyl beantragt,
– während des Asylverfahrens in dem Mitgliedstaat 18 Jahre alt wird,
– Asyl rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung erhält und
– anschließend Familienzusammenführung beantragt?
____________1 Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. 2003, L 251, S. 12).