Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Milano (Italien), eingereicht am 23. April 2019 – Condominio di Milano/Eurothermo SpA
(Rechtssache C-329/19)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Milano
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Condominio di Milano
Beklagte: Eurothermo SpA
Vorlagefrage
Steht der in der Richtlinie 93/13/EWG1 vorgesehene Begriff des Verbrauchers der Einstufung eines Subjekts (wie der Eigentümergemeinschaft im italienischen Recht), das nicht unter den Begriff „natürliche Person“ bzw. „juristische Person“ fällt, als Verbraucher entgegen, wenn dieses Subjekt einen Vertrag zu nicht der beruflichen Tätigkeit zuzurechnenden Zwecken schließt, sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und ihm gegenüber einen geringeren Informationsstand besitzt?
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1 Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).