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Vorabentscheidungsersuchen des Obvodní soud pro Prahu (Tschechische Republik), eingereicht am 26. März 2018 – Libuše Králová/Primera Air Scandinavia

(Rechtssache C-215/18)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Obvodní soud pro Prahu

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Libuše Králová

Beklagte: Primera Air Scandinavia

Vorlagefragen

Bestand zwischen der Klägerin und der Beklagten ein Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 5 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen1 , obgleich zwischen der Klägerin und der Beklagten kein Vertrag abgeschlossen wurde und der Flug Bestandteil eines Dienstleistungspakets war, das aufgrund eines Vertrags zwischen der Klägerin und einem Dritten (dem Reiseveranstalter) erbracht wurde?

Kann dieses Verhältnis als Verbrauchersache im Sinne der Bestimmungen von Abschnitt 4, Art. 15 bis 17, der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen qualifiziert werden?

Ist die Beklagte hinsichtlich der Befriedigung von Ansprüchen passiv legitimiert, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ergeben?

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1     ABl. 2001, L 12, S. 1.