Language of document : ECLI:EU:F:2007:20

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

1. Februar 2007

Rechtssache F‑142/06 R

Francesco Bligny

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Antrag auf einstweilige Anordnung – Dringlichkeit – Fehlen“

Gegenstand: Klage nach den Art. 242 EG, 243 EG, 157 EA und 158 EA auf Aussetzung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses vom 23. November und 7. Dezember 2006, die Bewerbung des Klägers im Allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/26/05 abzulehnen, und, als einstweilige Maßnahme, auf Anordnung, seine schriftliche Prüfung bei diesem Auswahlverfahren zu korrigieren

Entscheidung: Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Leitsätze

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen für die Gewährung – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden

(Art. 24 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)