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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 18. Juni 2013 – Biwer u. a./Kommission

(Rechtssache F-115/10)1

(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Familienbeihilfen – Erziehungszulage – Voraussetzungen für die Gewährung – Abzug einer anderweitig erhaltenen Zulage gleicher Art – Offensichtlich unbegründete Klage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jacques Biwer u. a. (Bascharage, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, bestimmte finanzielle Beihilfen eines Mitgliedstaats an Hochschulstudenten als Zulagen gleicher Art wie Familienzulagen anzusehen und diese finanziellen Beihilfen von der Erziehungszulage abzuziehen, die den Beamten gewährt wird, die Eltern dieser Studenten sind

Tenor des Beschlusses

Die Klage von Herrn Biwer und den fünf anderen Klägern, die im Anhang namentlich aufgeführt sind, wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

Herr Biwer und die fünf anderen Kläger, die im Anhang namentlich aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 ABl. C 30 vom 29.1.11, S. 66.