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Klage, eingereicht am 19. Dezember 2005 - Tsarnavas / Kommission

(Rechtssache F-125/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vassilios Tsarnavas (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 1. April 2005 über die Ablehnung des nach Artikel 90 Absatz 1 des Statuts eingereichten Antrags des Klägers (Antrag Nr. D/007/05);

soweit erforderlich, Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 2005 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers (Nr. R/488/05);

Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung von 72 000 Euro für den materiellen und immateriellen Schaden, den der Kläger infolge der von der Kommission während der Beförderungsjahre 1998 und 1999 begangenen wiederholten Unregelmäßigkeiten oder Amtsfehler erlitten hat;

Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidungen der Kommission über die Ablehnung des Antrags und Zurückweisung der Beschwerde, die er eingereicht hatte, um eine Entschädigung für den materiellen und immateriellen Schaden zu erhalten, der ihm durch das Verhalten der Kommission während der Beförderungsjahre 1998 und 1999 entstanden sei. Der Kläger hatte, um gegen die von der Kommission ihm gegenüber getroffenen Maßnahmen vorzugehen, vier vorprozessuale Verfahren und vier Klageverfahren eingeleitet, die entweder zur Rücknahme oder zur Aufhebung dieser Maßnahmen führten.

Der materielle Schaden ergebe sich daraus, dass der Kläger einen Rechtsbeistand habe hinzuziehen müssen, um seine Verteidigung in den vorprozessualen Verfahren in vollem Umfang zu gewährleisten. Der immaterielle Schaden ergebe sich aus dem Zustand der Ungewissheit, in dem er sich über mehrere Jahre befunden habe, sowie aus dem Verlust seines Vertrauens in die Kommission.

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