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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. September 2011 - Pereira Sequeira/Kommission

(Rechtssache F-65/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Internes Auswahlverfahren, das vor dem 1. Mai 2004 veröffentlicht wurde - Bediensteter auf Zeit, der vor dem 1. Mai 2006 in die Eignungsliste aufgenommen wurde - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Art. 5 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts - Sekretariatszulage - Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich unbegründete Klage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Rosa Maria Pereira Sequeira (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld, dann Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Woog)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der am 19. September 2005 der Klägerin mitgeteilten Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der die Klägerin, Zeitbedienstete und erfolgreiche Teilnehmerin am internen Auswahlverfahren COM/PC/04, unter Einstufung in die Besoldungsgruppe C*1 nach den Bestimmungen des Anhangs XIII des Statuts zur Beamtin ernannt wurde

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 165 vom 15.7.2006, S. 36.