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Klage, eingereicht am 16. Februar 2024 – Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-128/24)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch M. Konstantinidis und F. Le Bot)

Beklagte: Hellenische Republik

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2014/89/EU verstoßen hat, dass sie den Entwurf für den maritimen Raumordnungsplan nicht bis zum 31. März 2021 ausgearbeitet hatte und der Kommission und den übrigen betroffenen Mitgliedstaaten nicht innerhalb von drei Monaten nach dessen Veröffentlichung Kopien dieses Plans übermittelt hatte;

der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission weist in ihrer Klageschrift darauf hin, dass nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie 2014/89/EU1 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, die einschlägigen nationalen maritimen Raumordnungspläne bis zum 31. März 2021 zu erstellen. Nach Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die nationalen maritimen Raumordnungspläne innerhalb von drei Monaten nach deren Veröffentlichung zu übermitteln.

In ihrer Klageschrift führt die Kommission aus, dass die Hellenische Republik in ihrer Antwort auf die mit Gründen versehene Stellungnahme einräume, dass sie den maritimen Raumordnungsplan nicht bis zum 31. März 2021 ausgearbeitet habe und der Kommission und den übrigen betroffenen Mitgliedstaaten nicht innerhalb von drei Monaten nach dessen Veröffentlichung Kopien dieses Plans übermittelt habe.

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1 Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. 2014, L 257, S. 135).