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Rechtsmittel, eingelegt am 10. Juli 2020 von Kerry Luxembourg Sàrl gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. April 2020 in der Rechtssache T-109/19, Kerry Luxembourg/EUIPO

(Rechtssache C-305/20 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Kerry Luxembourg Sàrl (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und H. Hartwig)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Kerry Luxembourg Sàrl ihre eigenen Kosten trägt.

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