Klage, eingereicht am 3. Dezember 2012 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-147/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung der vor dem Eintritt in den Dienst erworbenen Ruhegehaltsansprüche des Klägers, bei der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts angewandt wurden, und, soweit erforderlich, Aufhebung der Entscheidung über die Bestätigung dieser Übertragung
Anträge
Der Kläger beantragt,
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;
die Entscheidung vom 3. Februar 2012 über die Anwendung der in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 genannten Berechnungswerte auf die Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche aufzuheben;
soweit erforderlich, die Entscheidung vom 11. Oktober 2012 über die Bestätigung der Übertragung aufzuheben;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.